Ordentliches Mitglied kann jedes Unternehmen werden, das einen systematischen Bezug zum Markt der privaten Risikovorsorge bzw. der privaten Altersvorsorge hat. Insbesondere richtet sich die ordentliche Mitgliedschaft an Erst- und Rückversicherungsgesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften, Makler, Versicherungsvermittler und -berater, Finanz-Vertriebe und Makler-Pools.